Abrechnung mit der Krankenkasse

Gerne beraten wir Sie persönlich zur Kostenübernahme und der Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse.

 

Rufen Sie uns an: 07121 44 44 4.

Wenn Ihr Arzt oder die Klinik die Fahrt zu einer notwendigen Behandlung oder in die Reha verordnet, erfolgt die Abrechnung der Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse – Sie haben keinen Aufwand sich um die Rückerstattung der Kosten zu kümmern!

Ablauf bei Krankenfahrten mit
Minicar | Taxi Stark

Verordnung von Krankenfahrten

Sie benötigen Mobilitätshilfe und erhalten von Ihrem Facharzt oder Ihrer Krankenkasse eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein). Sie können eine solche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit auch immer proaktiv erfragen oder einfordern

Anfrage der Krankenfahrten

Sie kontaktieren uns und vereinbaren eine terminlich festgelegte Fahrt oder Fahrtserie.

Durchführung der Krankenfahrten

Wir holen Sie bei der von Ihnen angegebenen Adresse ab und bringen Sie mit der vereinbarten Transportvariante zu Ihrem Zielort. Anschließend kontaktieren Sie uns wenn Sie fertig sind oder wir holen Sie zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder ab und bringen Sie sicher nach Hause.

Abrechnung

Wir rechnen die Transportkosten mit Ihrer Krankenkasse ab und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Die Fahrkostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgt …

  • bei stationärer Krankenhausbehandlung,
  • bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus,
    auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
  • bei Verlegungsfahrten in ein anderes Krankenhaus nur dann, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist oder wenn mit unserer Einwilligung die Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus erfolgt,
  • bei Fahrten, die aus medizinischen Gründen nur mit einem für Krankentransporte geeignetem Fahrzeug erfolgen können,
  • für Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur Strahlen- und Chemotherapie,
  • zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.

In diesen Fällen stellt Ihr Arzt, das Krankenhaus oder die Klinik eine Verordnung für den Transport aus. Diese Verordnung übergeben Sie dann einfach Ihrem Minicar oder Taxi-STARK Fahrer.

Ambulante Behandlungen

  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen im Voraus schriftlich von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden
  • Dazu stellen Sie rechtzeitig vor der Behandlung, bzw. der Fahrt zur Behandlung, einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse

Krankentransport 

Bei Krankentransporten benötigt unser Fahrer vor Fahrtantritt folgende Unterlagen:

  • Genehmigung der Krankenkasse oder Ärztliche Verordnung der Fahrt oder Vorlage eines Befreiungsausweises (Wenn vom gesetzlichen Eigenanteil 10% des Fahrpreises befreit)
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum (normalerweise auf den Belegen der Krankenkasse / des Arztes schon eingetragen)
  • Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg

 

Gerne beraten wir Sie persönlich zur Kostenübernahme und der Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Rufen Sie uns an: 07121 44 44 4.

Kostenlose Beratung:

Tel: 07121 44 44 4